Urteil ist nicht verbraucherfreundlich

18.10.2012 – Wie bei allen Urteilen in der Vergangenheit, werden dadurch die Kunden besser gestellt, die nicht die vertraglich vereinbarte Laufzeit einhalten wollen. Die zusätzlichen Zahlungen gehen zulasten der vertragstreuen Kunden.

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Damit sind diese Urteile keineswegs verbraucherfreundlich, sondern stärken die Rechte deren, die sich nicht an vertragliche Vereinbarungen halten. Versicherungsnehmer, die sich vertragskonform verhalten, werden auf diese Weise benachteiligt, weil ihre Ablaufleistung durch vertragsuntreue Kunden geschmälert wird.

Richard Schaller

richard.j.schaller@googlemail.com

zum Artikel: „BGH erklärt auch Leben-Bedingungen der Generali für ungültig”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Andreas Kunze - Mehr Brisanz als beim Vorgängerurteil. mehr ...

Peter Schramm - Vertraglich Festgelegtes nicht einfach hinnehmen. mehr ...

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