Urteil gibt dem Abmahnunwesen neuen Schub

24.1.2017 – Das Urteil geht meiner Meinung nach tatsächlich in die falsche Richtung: Dem klagenden Kunden selbst ist überhaupt kein Schaden entstanden und er wird wahrscheinlich – wie die meisten Skoda-Besitzer – mit seinem Fahrzeug mehr als zufrieden gewesen sein.

Eine Rückgabe gegen Zeitwert oder Anrechnung einer Abnutzungspauschale ist das Maximum. Alles andere wird strafrechtlich gegen den Konzern geregelt.

Wenn dieses Urteil in allen Instanzen Bestand hätte, würde sich direkt auf Höhe dieses unsäglichen Abmahn(un)wesens ein neuer „Dienstleistungszweig” in Deutschland etablieren, der ausschließlich nach Fehlern, Mängeln und Abweichungen von Testergebnissen sucht, um anschließend in großem Stil Hersteller zu verklagen. Wir bräuchten dann auch nicht allzu lange warten, bis die erste Katze in Deutschland in einer funktionstüchtigen Mikrowelle verendet.

Holger Zwetzschke

Holger.Zwetzschke@swisslife.de

zum Leserbrief: „Wer kauft ein Auto nach den Abgaswerten?”.

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