27.9.2017 – Warum sind folgende Bausteine wichtig? Deliktunfähige Kinder? Die Haftung ist meines Erachtens im BGB ausreichend, gut und richtig geregelt.
Gefälligkeitshandlungen: Dafür besteht immer Versicherungsschutz. Auch hier gilt, die Haftung ist im BGB ausreichend, gut und richtig geregelt. Und: Es gibt keinen grundsätzlichen stillschweigenden Haftungsausschluss.
Tagesmutter (gewerbsmäßig): Wenn dies jemand gewerbsmäßig ausübt, dann soll die Person auch aus den Einnahmen für den Versicherungsschutz dafür aufkommen.
Verlust fremder privater/ fremder Schlüssel: Meines Erachtens ist dies keine Erweiterung, sondern eine Einschränkung. Denn der Verlust eines Schlüssels bedeutet einen Sachsubstanzschaden am Schloss. Somit liegt ein Sachschaden und kein „Abhandenkommen” vor.
Erwin Daffner
zum Artikel: „„Sehr gute“ Privathaftpflicht-Versicherung ab 50 Euro”.
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