8.2.2016 – Zweifellos eine hervorragende Darstellung der Komplexität des Produktes Unfallversicherung: Sehr plastisch, sehr leistungsfallbezogen werden jene Punkte hervorgehoben, die im Leistungsfall von großer Bedeutung sind.
Umso erstaunlicher ist – angesichts der sehr profunden Fachkenntnis des Interviewten –, dass das Produkt der VHV Unfall Klassik Garant als Beispiel für eine unklare, den Versicherungsnehmer etwaig benachteiligende Bedingungsregelung herangezogen wird. Der Verzicht auf jedwede Gesundheitsprüfung ergibt sich hier zweifelsfrei bereits bei der Antragsaufnahme schlichtweg dadurch, dass keine (Gesundheits-) Fragen gestellt werden!
Insofern sind Bestimmungen in der Kategorie „Grundsätzliches zur Gesundheitsprüfung” in diesem Kontext nicht anwendbar, da eben überhaupt keine Gesundheitsprüfung vorgenommen wird. Im übrigen begibt sich die VHV in dieser Frage darüber hinaus auch noch eindeutig in die Prospekthaftung; auch unter diesem, sehr plastischen, sofort in das Auge springenden Aspekt sind die Aussagen nicht nachvollziehbar.
Wilfried Schmölz
zum Artikel: „Wenn der Versicherte im Schadenfall ohne Schutz dasteht”.
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