23.8.2010 – Wenn man weiter denkt, kommt man zwangsläufig auf Folgendes: Was hat ein Bewerber davon, wenn eine Stelle AGG-konform formuliert ist und deshalb nicht daraus hervor geht, aus welcher Altersklasse ein Mitarbeiter gesucht oder ob ein männlicher bzw. weiblicher Bewerber bevorzugt wird.
Dieses Gesetz schränkt nicht nur den Arbeitgeber bei der Suche nach einem geeigneten Mitarbeiter ein, es verursacht in erheblichem Maße Frust bei all jenen Arbeitssuchenden, die aufgrund des Anforderungsprofils, unabhängig von Fähigkeiten und Zeugnissen, gar nicht in Frage kommen. Von Kosten und Zeitaufwand, sowohl auf Bewerber- als auch Arbeitgeberseite, gar nicht zu reden.
Marion Hartmann
zum Artikel: „Streit um AGG-Verstoß”.
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