Ungleichbehandlung leuchtet nicht ein

7.2.2017 – Was mir gar nicht einleuchten will, ist, dass meine ehemaligen Arbeitskollegen, welche privat versichert sind, bei Auszahlung ihrer Direktversicherung keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, das heißt den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, an den Krankenversicherer abführen müssen. Wer ja blöd, so müssten ja dann auch die Beamten zahlen. Kann man denen ja nicht zumuten, bei den niedrigen Pensionen usw.

Alfred Eckel

aoeckel@t-online.de

zum Leserbrief: „Weitere Verträge sind zu korrigieren”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Direktversicherung · Pension · Pflegeversicherung
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