WERBUNG

Unfall mit einem Lkw führt nicht notwendigerweise zum Tod

19.10.2016 – Aus meiner Sicht haben es sich die Richter möglicherweise zu leicht gemacht. Wenn der Verunfallte tatsächlich Unterlagen vergessen haben sollte und aus diesem Grund – unabsichtlich – die Fahrbahn erneut betreten hat, wäre es dann nicht möglich gewesen, diesen Sachverhalt aufzuklären?

Hinzu kommt, dass ein Unfall mit einem Lkw nicht notwendigerweise zum Tod führt. Es gibt sicherlich weit „angenehmere” Arten, um seinem Leben ein Ende zu setzen. So gesehen ist die Entscheidung des Gerichts geradezu weltfremd. Aus meiner Sicht bestünden gute Chancen, in Berufung zu gehen.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Die Berufsgenossenschaft und der Unfall eines Suizidgefährdeten”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Unfallversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
23.10.2016 – Christoph Ledel zum Artikel „Die Berufsgenossenschaft und der Unfall eines Suizidgefährdeten” mehr ...