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12.7.2010 – Peter Schramm zum Artikel „PKV-Verband im Visier der Wettbewerbszentrale”

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Wählen kann der Versicherte seinen Versicherungsschutz nur am Anfang, solange er gesund ist  – später ist er womöglich durch Risikozuschläge und Ausschlüsse daran gehindert, seine Versicherung seinem geänderten Bedarf anzupassen.

Wahltarife in der GKV stehen dagegen jedem – auch dem Kranken – offen. Und wer zum Beispiel einen geschlossenen Hilfsmittelkatalog hat, ist hier vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten – er erhält dann womöglich nicht einmal überlebensnotwendige Hilfsmittel.

In der GKV dagegen wird der Hilfsmittelkatalog für alle laufend aktualisiert und es ist ausgeschlossen, dass ein lebensnotwendiges Hilfsmittel nicht gezahlt wird. Abgesehen davon: Kaum ein Versicherter kann selbst wirklich überblicken, was der genaue Inhalt seiner Versicherung ist.

Eine wirkliche bewusste Wahl für einen bestimmten Versicherungsschutz sind schon so Grenzen gesetzt, später oft nicht mehr korrigierbare Fehlentscheidungen die Regel.

Zumindest vor erstmaligem Vertragsabschluss kann eine bewusste Wahl eigentlich nur wahrnehmen, wenn er sich an einen verantwortungsvollen Makler oder Versicherungsberater wendet.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „PKV-Verband im Visier der Wettbewerbszentrale”.

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