Unbedingt prüfen, ob diese Tätigkeit versichert ist

10.10.2017 – Man sollte unbedingt mit der Vermögensschaden-Haftpflicht sprechen, ob eine solche Tätigkeit gedeckt ist!

Ich habe unlängst mehrere Todesfälle im Kundenkreis gehabt und war heilfroh, lediglich als Versicherungsmakler tätig geworden zu sein – und das war schon im Handling problematisch.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Testamentsvollstreckung als alternatives Standbein für Makler”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Vermögensschaden · Versicherungsmakler
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