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Tipp: Mitarbeiter immer gut behandeln

21.12.2017 – Und was ist, wenn der Mitarbeiter die Vereinbarung nicht unterschreibt? Eine Vereinbarung setzt immer noch zwei übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Ein Verbot kann nicht einseitig verhängt werden.

Jeder, der sich auf solch einen Deal einlässt, gehört schon für seine Dummheit bestraft und kann eigentlich gleich die Branche wechseln. Heute ist der Konkurrenzdruck und der Wettbewerb so hoch, dass man kein Unternehmen mehr vom anderen wirklich trennen kann.

Wie sieht es eigentlich mit Innendienst-Mitarbeitern aus? Auch die können nach einem Wechsel Kunden ihres alten Arbeitgebers abwerben. Wie steht es um die Rechtmäßigkeit solcher Wettbewerbsvereinbarungen? Da gibt es meines Erachtens nur einen Tipp: Mitarbeiter immer gut behandeln, denn die Strafe folgt meist auf den Fuß.

Nicola Kerler

kerlerversmakler@t-online.de

zum Artikel: „Wenn aus dem Mitarbeiter ein Rivale wird”.

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