11.4.2012 – Das Ergebnis dieser „Analyse“ darf man getrost als „Schwachsinn“ bezeichnen. So sollte man sich fragen, warum der Preis eines Produkts keine Rolle spielen soll und Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit (was ja genau genommen nur eine geldliche Leistung darstellt) zu besseren Bewertungen führt.
Und warum die eher seltene „Nachversicherungs-Garantie des überlebenden Partners“ besonders hervorgehoben wird, eine Dynamik zum Beispiel auch über das 70. Lebensjahr oder bei bereits eingetretenem Pflegefall aber überhaupt nicht zu höherer Bewertung führt, ist nicht verständlich.
Mir scheint, hier sollen ansonsten eher untaugliche oder zu teure Produkte gefördert werden. Sicher könnte ich auch Testsieger werden mit dem Alleinstellungsmerkmal eines „Gratis-Notrufhandys“ für alle Pflegebedürftigen, wenn es denn Bewertungsmerkmal sein soll.
Gerhard Heimen
zum Artikel: „Nur ein Pflegetagegeld-Versicherer ist ausgezeichnet”.
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