22.7.2016 – Hoffentlich hat das Ministerium die Pläne nicht nur „durchdacht”, sondern auch in die Zukunft extrapoliert. Unabhängig davon, dass im Westen von den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen seit Beschäftigungsbeginn Beiträge in das System gezahlt wurden – was ja in Ostdeutschland bis 1989 nicht der Fall war – scheint die unterschiedliche Bewertung des Einkommens schon im Grunde falsch gewesen zu sein.
Wird das nun festgeschrieben? Bundesarbeits- und -sozialministerin Andrea Nahles müsste eigentlich für Fehler geradestehen – aber sie wird das nicht bezahlen. Es zeigt sich wieder einmal, dass man „aus der Hand in den Mund” lebt und manche Zeitgenossen im Zuge der Egalisierung etwas fordern, was systematisch falsch ist.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Gleiches Rentenrecht für alle”.
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