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Straftaten geschehen lassen?

24.11.2015 – Ach so – man soll also Straftaten „ruhig” geschehen lassen, keinesfalls Eigentum des Dienstherren schützen. Denn das gehört ja nicht zu den eigentlichen Aufgaben eines Feuerwehrmanns.

Wie bescheuert muss denn ein juristisch und fachlich gebildeter Mensch sein, wenn so ein Unsinn zur Aberkennung einer Schadenminderungs-Pflicht/ Fürsorgepflicht führt? Wie so oft ein Urteil, das sich vermutlich auf juristisch einwandfreiem Boden bewegt – aber der „Lebenswirklichkeit” in keinster Weise entspricht. Und so etwas nennt sich Demokratie. Um mit einem berühmten Mann zu sprechen: „Ik kann jarnicht so viel fressen, wie ik kotzen mag”.

Armes Deutschland.... Man soll also in der entscheidenden Sekunde sich klar werden, ob man „verfolgen” darf – oder nicht. Der oder die Richter kamen vermutlich nie in eine solche Situation. Dass es sich hier um einen einmaligen Vorgang handelt, scheint völlig egal zu sein!

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Streit um Dienstunfall”.

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Dienstunfall
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