Steuerpflichtigen Ertragsanteil erneut senken

24.5.2016 – Die hier richtig erkannte Doppelbesteuerung bei Renten aus einer privaten Rentenversicherung lässt sich vermeiden oder zumindest beschränken, wenn man den steuerpflichtigen Ertragsanteil angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase erneut senkt.

Seit 2005 gilt unverändert ein typisierender Kalkulationszins von drei Prozent (vorher waren es jahrzehntelang 5,5 Prozent). Wenn man diesen Zinssatz nun auf zwei Prozent senkt, fällt der Ertragsanteil bei 65-jährigen Neurentnern auf rund 14 Prozent. Geht man von einem Kalkulationszins von ein Prozent aus, sind nur noch rund acht Prozent der Privatrente steuerpflichtig.

Werner Siepe

werner-siepe@arcor.de

zum Artikel: „Privat Rentenversicherte werden zunehmend doppelt besteuert”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Ertragsanteil
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
24.5.2016 – Peter Schramm zum Artikel „Privat Rentenversicherte werden zunehmend doppelt besteuert” mehr ...
 
24.5.2016 – Jens-Dieter Dähndel zum Artikel „Privat Rentenversicherte werden zunehmend doppelt besteuert” mehr ...
 
25.5.2016 – Michael Buko zum Artikel „Privat Rentenversicherte werden zunehmend doppelt besteuert” mehr ...
WERBUNG