Starkes Argument für Vermittler

18.8.2016 – Dieses Urteil liefert jedem Vermittler ein aktuelles und zugleich sehr starkes Argument dafür, in der Beratung immer auf die Bedeutung des Verzichts der Einrede der groben Fahrlässigkeit durch den Versicherer hinzuweisen. Damit kann er auch konkret Tarife empfehlen, die dies in den Bedingungen klar regeln.

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Wichtig ist auch zu betrachten, ob diese Regelung bis zur Höhe der Versicherungssumme greift oder limitiert ist. Andernfalls ist in ähnlichen Fällen die Gefahr recht groß, dass der Kunde die fehlende Entschädigung (hier immerhin 25 Prozent) beim Vermittler einfordert.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Rechtsstreit um Quotelung nach Wohnungsbrand”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Erwin Daffner - Mitversicherung hätte keine bessere Regulierung gebracht. mehr ...

Hubert Gierhartz - Versicherer muss uneingeschränkt leisten. mehr ...

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