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Spekulation gegen das Kollektiv ist möglich

1.2.2017 – Dass mit Einmalbeitrags-Geschäft keine Spekulation gegen das Kollektiv möglich sei, weil die illustrierte Beitragsrendite nach einem Jahr stark negativ ist, lässt sich aus praktischer Erfahrung mit Kunden nicht bestätigen.

So hatte ich bereits viele solcher kreditfinanzierten Verträge in einstelliger Millionenhöhe insbesondere aus dem Zweitmarkt gesehen und durfte einige andere Verträge mit eingezahlten Einmalbeiträgen – die höchsten Fälle 20 und 50 Millionen Euro – bei genau der Frage des optimalen Rückkaufszeitpunktes gutachterlich begleiten. Ebenso auch eine Bank bei der kundenoptimalen Gestaltung solcher Verträge.

Bei hier üblicher Honorarberatung und Nettotarifen fallen die Kosten kaum ins Gewicht, sie ließen sich mit den Versicherern aushandeln. Im Wesentlichen das volle Deckungskapital – bei nicht ganz voller Kündigung oft ohne Stornoabzug – wurde garantiert. Bei anderen – festverzinslichen – Anlagen würde der Wert hingegen bei einem Anstieg des Marktzinses sinken, das macht solche Lebensversicherungen für Spekulation noch interessanter.

Selbst bei einer Zinsdifferenz von nur knapp über einem Prozent zu einer günstigen Finanzierung von 90 Prozent des Einmalbeitrags ließen sich so Eigenkapitalrenditen von über zehn Prozent jährlich bereits im ersten Jahr sicher realisieren – auch heute noch. Als der Vertrag über 50 Millionen Euro optimal nach zwei Jahren gekündigt wurde, wollte der Versicherer das Geld nicht mehr neu anlegen – gerade weil er die Spekulation gegen ihn erlebt hatte.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Mit Einmalbeitrag lässt sich nicht spekulieren”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Deckungskapital · Einmalbeitrag · Honorarberatung · Private Krankenversicherung · Zweitmarkt
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