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„Soziale Gerechtigkeit” wird ad absurdum geführt

31.8.2017 – Im Außendienst muss der Gürtel enger geschnallt werden, die Courtagen sinken stetig. Eine „Gehaltssteigerung” lässt sich nur durch wesentliche Steigerung der Produktivität erzielen. Stornohaftzeiten-Verlängerung und Regulierung erweisen der Produktivitäts-Steigerung einen „Bärendienst”. Unglaublich, wie mit den Versicherungs-Vermittlern umgegangen wird.

Bei allem Hype um Fintechs und Onlineabschlüsse: Die Mehrzahl der Versicherungsabschlüsse erfolgt nach Beratung „offline”, die persönliche Beratung bei Biometrieabsicherung beziehungsweise Altersversorgung lässt sich für die Mehrheit der Bürger nicht durch „Roboadivce” ersetzen. Daran sollten die verantwortlichen Gewerkschafts-Funktionäre, Vorstände, Politiker et cetera denken und dementsprechend handeln.

Die Honorarberatung mittels Brechstange durch sinkende, teils unwirtschaftliche Margen in der Vergütung einführen zu wollen, kann auf Dauer nicht funktionieren, ohne dass der „kleine” Bürger darunter leidet. Gleiches Honorar für alle bedeutet, der wirtschaftlich Stärkere zahlt nicht mehr für den wirtschaftlich Schwächeren und somit verabschieden sich die Berater aus der betriebswirtschaftlich unrentablen Beratung von finanziell schwächer gestellten Bürgern! Die im Wahlkampf propagierte „soziale Gerechtigkeit” wird ad absurdum geführt.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Tarifabschluss: Gehaltserhöhung für Versicherungs-Angestellte”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Außendienst · Honorarberatung · Insurtech · Regulierung
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