Solidarität gehört ins Steuersystem

12.12.2017 – Für die Bürgerversicherung werden eigentlich nur zwei Argumente ins Feld geführt: Das Zweiklassenmedizin- und das Solidaritäts-Argument.

Eine Abschaffung der „Zweiklassen-Medizin” ist in unserem marktwirtschaftlichen Wirtschaftssystem schlichtweg nicht möglich. Niemand kann daran gehindert werden, einem Leistungserbringer mehr zu bezahlen, um dadurch bevorzugt zu werden, und niemand kann einem Leistungserbringer verbieten, Zusatzvergütungen anzunehmen.

Das Solidaritätsargument zielt darauf ab, dass Besserverdienende die Gesundheitskosten der Geringerverdienenden mitfinanzieren. Für solche Umverteilungsmaßnahmen ist das Steuersystem da; warum will man das Gesundheitssystem dafür missbrauchen? Das Gesundheitssystem ist ein Versicherungssystem zur Abfederung von Risiken. Das Steuersystem dagegen ist ein Umverteilungssystem – und da gehört Solidarität hin.

Die Bürgerversicherung entlarvt sich damit als ein Wahlkampf-Gimmick; sie taugt nur für solche Ziel-Wähler, die das Gesundheitssystem nicht durchschauen. Sind das die Zielwähler der Bürgerversicherungs-Befürworter?

Hans Jürgen Ott

hans@hans-ott.de

zum Artikel: „Freier Wechsel zwischen GKV und PKV?”.

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