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Solche Produkte kann nur ein Agent aktiv bewerben

28.4.2017 – Wozu eine Umfrage zu seit Jahren aussterbenden Produkten, die weder einen Kundennutzen wegen fehlender Sicherheit (§ 314 VAG) noch bei ratierlicher Zahlung eine leistungsgerechte Bezahlung, dafür aber ein hohes Haftungsrisiko für den Makler bieten?

Solche Produkte kann doch aus Haftungsgründen nur ein Bankberater oder ein Ausschließlichskeits-Agent aktiv bewerben und verkaufen, weil durch die Lobbyarbeit der Banken und Versicherer ein Verklagen durch die bestehende Gesetzgebung nicht aussichtsreich ist.

H. Braun

braun-h@gmx.de

zum Artikel: „Was wir von Großbritannien lernen können – und was besser nicht”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Marktforschung · Versicherungsaufsichtsgesetz
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