So etwas sollte man nicht Verbraucherschutz nennen

2.9.2015 – Wer sich am Preis orientiert, verliert die Leistung aus dem Blick. Das gilt nicht nur für Kunden, sondern offenbar auch für Versicherer, Verbraucherschutz und sonstige Institutionen.

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Sinnvoller als die 600-Euro-Grenze für die Unterwerfung unter bestimmte Regeln zur Vermittlung von Versicherungsprodukten wäre die Orientierung am maximal möglichen Schaden des Kunden (sofern es überhaupt Ausnahmen geben soll). Wenn die Reisekranken-Versicherung im Leistungsfall aufgrund mangelhafter Vertragsbedingungen nicht zahlt, bedeutet das möglicherweise Gefahr für die Gesundheit oder den finanziellen Ruin des Kunden.

Die falsche Rentenversicherung für einen Monatsbeitrag von 60 Euro bedeutet eventuell eine um nur wenige Euro niedrigere Rentenzahlung in 30 oder 40 Jahren. Das eine soll aber ohne Beratung und Dokumentation zu vermitteln sein, das andere geht nur mit. Kann man so machen, aber dann sollte man es nicht Verbraucherschutz nennen.

Michael E. Wild

info@sodalis24.de

zum Artikel: „Versicherungsvertriebs-Richtlinie auf der Zielgeraden”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gesundheitsreform · IDD · Reise-Krankenversicherung · Verbraucherschutz
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