Schlag ins Gesicht

23.4.2014 – Dieses Urteil ist für Familien, bei denen Hilfe im Pflegefall selbstverständlich ist, ein Schlag ins Gesicht.

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Zeigt es doch, wie wenig sich der Gesetzgeber um Artikel 6 des Grundgesetzes schert. Danach sollen Familien unter dem besonderen Schutz einer Gesellschaft stehen, weil sie eben Aufgaben, die sonst die Gemeinschaft aller Bürger zu übernehmen hat, erfüllt.

Ich hätte mir bei diesem Verfahren schon gewünscht, dass der Senat deutlichere Worte in Richtung Gesetzgeber gefunden hätte.

Eberhard Julius Rüdiger

info@versicherungsmakler-ruediger.de

zum Artikel: „Höchstrichterliches Urteil zum Pflegegeld”.

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