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Schätzung erforderlich

22.8.2016 – Auch bei der vorgezogenen Rente mit 63 und der Hinzuverdienstgrenze von 450 Euro verlangt die Krankenkasse eine „Schätzung”. Das Angebot, den tatsächlichen monatlichen Hinzuverdienst bis zum Zehnten des Folgemonats für die Beitragsermittlung mitzuteilen, wurde von der zuständigen Krankenkasse abgelehnt.

Rolf Kischkat

rolf.kischkat@empfohlene-versicherungen.de

zum Artikel: „Flexi-Rente: DRV äußert erhebliche Zweifel”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Rente
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