4.4.2012 – Es ist kaum noch zu ertragen, welcher Unfug über die geförderte Altersvorsorge verbreitet wird. Bei jedem muss doch angekommen sein, dass die gesetzliche Rente im Alter nicht mehr ausreicht.
Das ist der Grund, warum die Riester-Rente mit staatlicher Förderung ins Leben gerufen wurde, um die Bürger dazu zu bewegen, privat vorzusorgen.
Gesehen wird auch nicht, dass der Verwaltungsaufwand für die Versicherer bei der Riester-Rente deutlich höher ist, als bei den klassischen Privatrenten. Beispielhaft zu nennen sind hier Zulagenanträge, Festsetzungsverfahren bei zurückgeforderten Zulagen et cetera.
Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die Rahmenbedingungen neu zu strukturieren, um das Riester-Verfahren einfacher zu gestalten, dann besteht die Möglichkeit, dass dieses Produkt auch von der eigentlichen Zielgruppe verstanden wird.
Dann kann auch eine vom Gesetzgeber vorgegebene maximale Kostenobergrenze ein Ansatz sein. Die Möglichkeit die Kostenobergrenze zu unterschreiten, sollte aber gegeben sein. Sonst werden die Versicherer mit den bessern Kostenstrukturen bestraft.
Riestern lohnt sich trotz allem.
Olav Knauer
zum Leserbrief: „Lohnende Beispielsrechnung”.
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