"Riestern" auch für Selbstständige möglich

3.9.2012 – Auch Selbstständige können, wenn sie es wollen, „riestern“. Sie müssen sich nur gemäß § 4 Absatz 2 SGB VI auf Antrag in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern. Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nämlich gemäß § 10a EStG für jedermann ausreichend, um riester-förderberechtigt zu sein.

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Das ist auch sinnvoll so, denn die Riester-Rente soll das fallende Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung ausgleichen, hat also für nicht gesetzlich Rentenversicherte grundsätzlich keine Bedeutung.

Dennoch können auch Selbstständige mit einem riester-berechtigten Ehegatten mittelbar die Riester-Förderung erhalten. Und eine ganze Reihe Selbstständiger (Künstler, Landwirte, teilweise Handwerker und andere) sind schon per Gesetz pflichtversichert in der Rentenversicherung und damit förderberechtigt bei der Riester-Rente.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „So „riestern“ die Deutschen”.

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