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Richtern fehlen die notwendigen Fachkenntnisse

26.5.2016 – Schon merkwürdig – offenbar nutzen die Richter keine Freisprecheinrichtung, denn (zumindest nach meiner Erfahrung) gibt es kein „automatisches” Einbuchen eines Smartphones. Vielmehr muss vom Nutzer eine spezielle Taste gedrückt werden, damit eine Einbuchung erfolgt – sonst gibt es nämlich keine Verbindung zur Freisprecheinrichtung.

Dass der Nutzer „vergessen” haben sollte, sein Smartphone aus der Hand zu legen, ist ebenso weltfremd. Niemand hält sein Telefon (noch) in der Hand, wenn er/sie via Freisprecheinrichtung telefoniert.

Also wieder einmal ein Beweis, dass die Richter dem „Alltag” mangels technischer Kenntnisse nicht gewachsen sind. Und nicht einmal auf die Idee kommen, sogenannte „Experten” zu befragen, wenn die notwendigen Fachkenntnisse fehlen oder nicht vorhanden sind. Selbsterkenntnis...

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Wenn ein Autofahrer ein Mobiltelefon in der Hand hält”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Richter wusste es vermutlich. mehr ...

Rene Henze - Jeder ist unschuldig bis zum Beweis des Gegenteils. mehr ...

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