Richter wusste es vermutlich

26.5.2016 – Vielleicht hat der Richter ja doch eine Freisprecheinrichtung, die sich beim Einschalten der Zündung automatisch mit dem Smartphone verbindet, oder sich doch mindestens informiert, wie dies mit den richtigen Einstellungen und geeigneter Schnittstelle funktioniert? Dann muss man das Smartphone nicht mal mehr aus der Jackentasche nehmen, weil es sich automatisch mit der Freisprecheinrichtung verbindet, sobald die Zündung betätigt wird, oder auch alternativ, wenn man das Autoradio einschaltet.

Dem Amtsrichter war es egal, weil er ohnehin keinen Unterschied zur Nutzung nur des Smartphone-Lautsprechers sehen wollte. Das Oberlandesgericht (OLG) aber ging davon aus, dass eine weitere Beweisaufnahme darüber, ob in Wirklichkeit doch keine Verbindung mit der Freisprecheinrichtung auf diese Weise hergestellt war, auch kein anderes Resultat ergeben würde. Also wusste der Richter beim OLG vermutlich, dass die entsprechende Einlassung des Fahrers technisch nachvollziehbar ist.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Richtern fehlen die notwendigen Fachkenntnisse”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Private Krankenversicherung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

WERBUNG
weitere Leserbriefe
26.5.2016 – Rene Henze zum Leserbrief „Richtern fehlen die notwendigen Fachkenntnisse” mehr ...