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Rentenberatung und Versicherungsberatung nur mit Erlaubnis

27.11.2015 – Rentenberatung und Versicherungsberatung darf nur ausüben, der die entsprechende Erlaubnis zur Berufsausübung erworben hat. Die Ausnahme, dass Versicherungsmakler natürliche oder juristische Personen, die nicht Verbraucher sind, gegen Entgelt beraten dürfen, ist wohl jedem Leser bekannt.

An der Studie haben ausschließlich Versicherungsvermittler teilgenommen. Sehr erstaunlich, dass über 50% von denen eigenständig Versicherungsberatungen und immerhin noch 23% Rentenberatungen durchführen.

Über die Haftungsrisiken sollte sich jeder im Klaren sein. Der Kunde schuldet für unzulässige Beratungen auch kein Honorar.

Holger Hinze

versicherungsberatung@web.de

zum Artikel: „Wie Vermittler zusätzliche Erlöse erzielen”.

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