WERBUNG

Registrierung von Vermittlern bei der IHK falsch angesiedelt

25.4.2017 – Gleichzeitig Versicherungsmakler und -vertreter: Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg sollte allen Industrie- und Handelskammern (IHK) zu denken geben. Denn die Doppelzulassung einer natürlichen Person einmal als Versicherungsmakler in einer Maklerfirma und einmal als Vertreter in einer Mehrfachagentur wird dort regelmäßig als zulässig angesehen.

Der jeweilige Vermitller kann sich in jedem Einzelfall damit kurzfristig entscheiden, ob er gerne Makler oder Vertreter sein möchte. Kein normaler Kunde wird das auf die Schnelle verstehen.

Meinem Selbstverständnis meiner Tätigkeit als Versicherungsmakler widerstrebt jegliches Denken „für einen Versicherer”. Ich bin überzeugt, dass eine korrekte Tätigkeit als Makler die gleichzeitige Tätigkeit für einen Versicherer ausschließt. Daher sollten sollten Registrierungen grundsätzlich unzulässig sein.

Ein weiteres Argument dafür, dass die Registrierung von Vermittlern bei der IHK falsch angesiedelt ist. Die Grundaufgabe der IHK ist „die Förderung der gewerblichen Wirtschaft”. Da spielt ein solcher Interessenkonflikt natürlich keine Rolle.

Reinhard Durchholz

rd@main-assekuranz.com

zum Artikel: „Streit um Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsmakler
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe
19.4.2017 – Johannes Buckel zum Artikel „Streit um Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater” mehr ...
 
19.4.2017 – Hans Jürgen Ott zum Artikel „Streit um Doppelzulassung als Versicherungsmakler und -berater” mehr ...