Rechtsprechung gibt den richtigen Weg der Regulierung vor

2.9.2015 – Vielleicht vorneweg – ich bin selber seit 15 Jahren in der Versicherungsbranche als Sachverständiger tätig. Von daher verstehe ich sehr gut, dass man über das Bedingungswerk herangeht und erst mal die Deckung prüft. Ist nachvollziehbar und die Geschäftsgrundlage.

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Bei den Unfallversicherungen hat man aber leider generell immer wieder das Gefühl, dass diese selber Google-Maps erfunden hätten, nur um besser mögliche Ablehnungsschreiben untermauern zu können. Denn wehe dem, der links herum um den Gullideckel fährt, anstatt die direkte Linie zur Arbeitsstätte zu nehmen.

Von daher ist es ein beruhigendes Gefühl, dass die Rechtsprechung bei übermäßig einseitiger Auslegung der Fakten mal den richtigen Weg der Regulierung vorgibt. Denn es scheint hier schon eindeutig das Spiel „Oben sticht Unten” gespielt zu werden, da eine Privatperson ja nicht sofort eine Deckungsklage anstrebt – von daher erst einmal ablehnen, und sei die Begründung auch noch so (man beachte das Wortspiel) „abwegig”.

Stephan Bartel

bartel@trust-expertenservice.de

zum Artikel: „Unfallversicherungs-Schutz auf Abwegen?”.

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Regulierung
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