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Rechtliche Unterscheidung nicht nachzuvollziehen

17.3.2015 – Das Handy während der Fahrt zur Navigation zu nutzen, ist nicht zulässig. Das Navigationsgerät zu bedienen, wird dagegen nicht geahndet.

Beides schränkt mich persönlich in der Aufmerksamkeit auf das Verkehrsgeschehen stark ein. Die unterschiedliche rechtliche Bewertung ist einfach nicht nachvollziehbar!

Mir wäre wohler, wenn sich alle mit ihren Augen, Ohren und Gedanken auf den Verkehr konzentrieren würden. Meine Motorradfahrten überlebe ich nur, weil ich seit Jahrzehnten von der Gedankenlosigkeit der anderen Verkehrsteilnehmer ausgehe und ständig mit dem Unvorhersehbaren rechne.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Streit um Handynutzung am Steuer”.

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