22.5.2015 – Die Argumentation der Berufsgenossenschaft dürfte formal und juristisch einwandfrei sein. Aber was hätte das für Folgen? Muss nun jeder Ehrenamtliche die Tätigkeit nicht mehr unentgeltlich (im Interesse der Öffentlichkeit) durchführen?
Dann sind viele Veranstaltungen, die doch gerade vom ehrenamtlichen Engagement profitieren und nur so durchführbar sind, nicht mehr darstellbar. Die Argumentation ist zwar nachvollziehbar, aber dann sollte besser die rechtliche Situation der Wirklichkeit angepasst werden. Insgesamt befriedigt das Urteil des Sozialgerichts nicht.
Ulrich Schilling
zum Artikel: „Die Berufsgenossenschaft und der tödliche Speerwurf”.
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