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Ratings - Segen und Fluch

30.8.2007 – Ohne Zweifel tragen gute Ratings mit ihren vielschichtigen und unterschiedlichen, oftmals nicht vergleichbaren Ansätzen seit vielen Jahren zur Qualitätsverbesserung von BU- Produkten und damit auch zur Qualitätsverbesserung in der Beratung bei.

Für die Beratung durch „gebundene Vermittler“ (insbesondere MFA) stellen Ratings so wegen der weitgehenden Haftungsübernahme durch die VU ein geradezu ideales Vertriebsinstrument dar.

Für den Versicherungsmakler oder Versicherungsberater reichen Rating in der Beratung wohl eher nicht aus. Das Kernproblem ist im Artikel an einer Stelle schön formuliert: „Verändert hat sich in der Gesamtwertung nur Gerling Leben, die bislang zwei F hatte.

Nach der Fusion zu HDI Gerling ist sie ebenfalls mit FFF ausgezeichnet worden. Angehoben wurden auch zwei Teilnoten, und zwar bei der AachenMünchener und eben bei HDI Gerling.

Bei HDI Gerling hat das ausgereicht, um ganz nach oben zukommen.“ Das heißt: Nicht etwa Gerling hat sein - übrigens seit vielen Jahren ausgezeichnetes BU-Angebot - verbessert, sondern der Rater hat schlichtweg seine Bewertung verändert.

Ein Versicherer kommt also durch die Veränderung seiner Bewertung „ganz nach oben“, oder er fällt in der Gunst des Ratings ab. Derartige „Veränderungen“ in einem Haftungsprozess vor einem LG oder OLG darzustellen, dürfte für einen Versicherungsmakler oder Versicherungsberater alles andere als einfach sein.

Der „Rater, Ranker, Vergleicher, Zertifizierer oder Journalist“ ist fein raus - sofern man ihm nicht grobe Fahrlässigkeit in seiner Recherche nachweisen kann. Was nahezu unmöglich ist. Der Versicherungsmakler oder Versicherungsberater hingegen kann nicht aus.

Er wird im Streitfall unter Umständen beweisen müssen, warum der in Dynamikfragen beispielsweise nicht einen Tarif der im Rating nicht an erster Stelle bewerteten VU Volkswohl Bund oder LV 1871 vermittelt hat - oder in Fragen des übergangslosen Versicherungsschutzes (KT zur BU) nicht einen Tarif der Nürnberger.

Der Versicherungsmakler oder Versicherungsberater lastet sich in derartigen Fällen ein enormes Risiko auf. Es wird in aller Regel und in derart wichtigen Detailfragen nicht ausreichen, dass ein Tarif insgesamt über ein „sehr gutes Rating“ verfügt oder bestimmte Leistungsbewertungen des „Raters y“ zu „x Prozent“ erfüllt sind.

Forensische Beweismittel sind das wohl nicht - mit allen Folgen für den Berater. Damit diese Folgen möglichst nicht eintreten, darf sich ein qualifizierter Berater eben nicht nur auf die Höchstbewertungen der unterschiedlichen Ratings verlassen.

Ähnliches gilt für den immer wieder vorkommenden Beratungsansatz der Finanzkraft eines Unternehmens. Die Finanzstärke eines VU zu prüfen ist gerade nicht die erste Aufgabe der Versicherungsmakler oder Versicherungsberater - sondern die im Grunde wichtigste Aufgabe der Aufsichtsbehörde – und der wollen wir doch wohn nicht die Arbeit wegnehmen.

Auf Warnhinweise von Brancheninformationsdiensten oder BaFin hingegen wird ein Versicherungsmakler oder Versicherungsberater reagieren müssen.

Erlauben Sie mir zum Abschluss noch eine Klarstellung: Dieser Leserbrief richtet sich nicht gegen die Arbeit von Franke & Bornberg. Ganz im Gegenteil, ich schätze deren Arbeit seit vielen Jahren.

Aber beziehen Sie (als unabhängiger Vermittler / Berater) in Ihre Recherchen unbedingt die VU aus der der „zweiten Reihe“ und gegebenenfalls aus der „dritten Reihe“ mit ein.

Im Gegensatz zum Rater müssen Sie im Einzelfall bedarfsgerecht beraten. Genau das kann kein Rating, kein Vergleich und kein Onlineportal leisten. Das ist Ihre Beratungsleistung und Ihre Chance im Markt.

Helmut Strixner

strixner.gf@kmu-makler.de

zum Artikel: „Gute BU-Versicherer werden noch besser”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Rating · Solvabilität · Versicherungsaufsicht · Versicherungsberater · Versicherungsmakler
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