Quote ist nicht aussagekräftig

21.8.2012 – Die Verwaltungskostenquoten lagen bei den Versicherern in 2011 zwischen 0,8 und 12,4 Prozent. Der „schlechteste“ Versicherer weist somit eine Kostenquote auf, die 15-mal höher als die des „besten“ Versicherers ist.

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Ferner haben es zwölf Versicherer in 2011 geschafft, ihre Verwaltungskostenquoten um 10,5 bis 30,6 Prozent zu senken, dagegen weisen zehn Versicherer Zuwachsraten von 11,8 bis 56,4 Prozent auf.

Diese vorstehenden Angaben zeigen deutlich, dass die Verwaltungskostenquote (Aufwendungen in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge) nicht sehr aussagekräftig sein kann. So berücksichtigt die Quote zum Beispiel nicht, ob und in welchem Umfang kostengünstige Gruppenversicherungen betrieben werden oder Versicherungen beitragsfrei sind. Versicherer, die zum Beispiel überwiegend Restschuld-Versicherungen mit Einmalbeiträgen verkaufen, weisen daher in der Regel hohe Quoten auf.

Da die Quoten bei gleichbleibenden Verwaltungsaufwendungen allein dadurch steigen oder fallen, dass die jährlichen Beitragseinnahmen sinken oder sich erhöhen, wirken sich Veränderungen in der Höhe der Beitragseinnahmen zwangsläufig stark auf die Höhe der Quoten aus.

Da die Versicherer bei Neuabschlüssen die Vertragskosten angeben müssen, wäre den Verbrauchern viel geholfen, wenn sie in diesem Zusammenhang aufgezeigt bekommen, welche Kostensätze tatsächlich vom Versicherer gebraucht und in welcher Höhe (mit mehr als dem Mindestzuführungssatz von 50 Prozent?) die Versicherungsnehmer an etwaigen Kostengewinnen beteiligt werden.

Wolfgang Schuster

woschu1@aol.com

zum Artikel: „Die Lebensversicherer mit der besten Verwaltungskostenquote”.

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