Provisionen abzugeben ist nicht unehrenhaft

30.4.2012 – Rudolf Schmitz ist sicher zuzustimmen, wenn er ein Geschacher um Provisionen ablehnt. Ob sich ein Vermittler darauf einlässt, mit dem Kunden wie auf einem Basar zu feilschen, hat dieser jedoch selbst in der Hand. Das Provisionsabgabeverbot kann hierfür nicht herhalten.

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Eine Beratung auf Honorarbasis ist derzeit aufgrund der eingeschränkten Marktauswahl an Nettotarifen für Kunden häufig nicht die beste Lösung. Ein chancengleiches Nebeneinander von Beratungen auf Courtage- und Honorarbasis wird durch das Provisionsabgabeverbot derzeit verhindert.

Dies muss sich auch deshalb ändern, weil sonst auch der glühendste Verfechter der Courtageberatung früher oder später feststellen wird, dass der ideologische Feldzug der „Verbraucherschützer“ gegen die „exorbitanten“ Provisionen Früchte trägt und dieses Modell weiter beschnitten wird.

Provisionen abzugeben, um auf Honorarbasis zu beraten, ist jedenfalls alles andere als unehrenhaft.

Manuel Franz

m.franz@kanzlei-format.de

zum Leserbrief: „Für den Abschluss etwas springen lassen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Dennis Keller - Honorar durch Provisionen aufrechnen lassen. mehr ...

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