27.7.2012 – Ein Vermittler oder Versicherer, der einen großartigen Service bietet, hat nichts zu verstecken.
Stimmt, aber warum wird dann nicht auch der Versicherer zur Offenlegung aller Beratungs- und Vermittlungskosten verpflichtet? Schließlich werden in die Preise für Produkte – und das gilt nicht nur für Sachversicherungen – nicht nur die Entgelte für Vermittler eingerechnet.
Hierüber kann nur der Produktgeber Auskunft geben. Wenn die Transparenz der Produkte Ziel der Bemühungen der Kommission ist, dann muss Klarheit über die Vertriebskosten bestehen.
Nur den einzigen Mandatsträger des Verbrauchers zu reglementieren, erfüllt den angestrebten Zweck nicht.
Eberhard Julius Rüdiger
info@versicherungsmakler-ruediger.de
zum Artikel: „„Ein Vermittler mit großartigem Service hat nichts zu verstecken“”.
VersicherungsJournal Dossier
NEU: Wenn es privat Versicherte ins Ausland zieht - Leistungen und Bedingungen deutscher Anbieter zur privaten Krankenversicherung
Für Premium-Abonnenten gibt es das Dossier ab sofort kostenlos. Jetzt Premium-Abonnent werden.
Alle anderen Leser können das Dossier hier kaufen.
Wie Fondspolicen funktionieren
Die rechtlichen, versicherungs-mathematischen und wirtschaftlichen Bedingungen des Produkttyps sind komplex.
Mit dem Fachbuch „Die fondsgebundene Versicherung“ erwerben Sie Fachwissen für die Beratung. Mit dieser Kompetenz unterstützen Sie Ihre Kunden optimal bei der Entscheidungsfindung.
Mehr Informationen erhalten Sie hier...


Diese Seite empfehlen
Empfehlen Sie diese Seite per E-Mail oder über
Kontaktaufnahme
Bei Fragen oder Wünschen schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Alternativ können Sie uns anrufen. Alle Kontaktdaten finden Sie auf der Ansprechpartner-Seite.