6.9.2012 – Sehr geehrter Herr Gerull, leider sind die Aussagen, die Sie in Ihrem Brief machen nicht korrekt.
Durch die Auflösung von Versicherungs-Verhältnissen steigt das versicherungs-geschäftliche Ergebnis nicht, weil die gebildeten Alterungsrückstellungen in der Alterungsrückstellung verbleiben. Man nennt das Vererbung.
Vorsorglich höhere Bildung von Rückstellungen beeinflusst hier auch nichts, weil Rückstellungen nicht zufällig gebildet werden, sondern kalkuliert sind.
Thorulf Müller
zum Leserbrief: „Alles Kaffeesatz-Leserei”.
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