7.2.2017 – Von der Regierung angelockt, man könne mit einem pauschalversteuerten Betrag eine private Altersversorgung aufbauen. Aus formalen Gründen über den Arbeitgeber. Und nun steht es im betrieblichen Bezug und plötzlich soll es ein Versorgungsbezug sein.
Eine Barlohnverwendung, ohne Rentenwahlrecht, ohne Versorgungszusage und Arbeitgeber-Haftung kann aber kein Versorgungsbezug sein! Man hat einfach die alten Verträge vor 2001, mit den neuen Verträgen gleichgestellt, obwohl die Verträge nach dem Betriebsrentengesetz, im Unterschied zu den alten Verträgen, in der Ansparphase sozialabgabenfrei sind.
Ingrid Wulff
zum Leserbrief: „Das ist im Sinne der sozialen Gerechtigkeit”.
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.