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Plötzlich soll es ein Versorgungsbezug sein

7.2.2017 – Von der Regierung angelockt, man könne mit einem pauschalversteuerten Betrag eine private Altersversorgung aufbauen. Aus formalen Gründen über den Arbeitgeber. Und nun steht es im betrieblichen Bezug und plötzlich soll es ein Versorgungsbezug sein.

Eine Barlohnverwendung, ohne Rentenwahlrecht, ohne Versorgungszusage und Arbeitgeber-Haftung kann aber kein Versorgungsbezug sein! Man hat einfach die alten Verträge vor 2001, mit den neuen Verträgen gleichgestellt, obwohl die Verträge nach dem Betriebsrentengesetz, im Unterschied zu den alten Verträgen, in der Ansparphase sozialabgabenfrei sind.

Ingrid Wulff

ingridwulff55@gmail.com

zum Leserbrief: „Das ist im Sinne der sozialen Gerechtigkeit”.

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Altersversorgung
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