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PKV sollte ihre Probleme nicht der Politik zuschieben

24.6.2016 – Es trifft nicht zu, dass der Gesetzgeber nicht bereit wäre, Regeln im Sinne einer Verstetigung der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu verändern. So wurde in § 11 Absatz. 2 der KVAV, die ab 2016 die Kalkulationsverordnung (KalV) ersetzt, folgender Satz unter „Berechnung der Prämien bei Prämienanpassung” eingefügt:

„Eine dabei erforderliche Absenkung des Rechnungszinses um mehr als 0,4 Prozentpunkte kann stufenweise in Zeiträumen von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Prämienanpassung erfolgen, wobei sich die Höchstzahl der Stufen aus der gleichmäßigen Verteilung der erforderlichen Absenkung auf Stufen von 0,3 Prozentpunkten ergibt.”

Statt wie bisher vorgeschrieben die Zinssenkung in einem Schritt beitragserhöhend umsetzen zu müssen, kann die PKV also die Anpassung strecken. Auch befristete Nachlässe aus Überschüssen gibt es bei mancher PKV.

Vielleicht will die PKV aber nicht Erhöhungen in die Zukunft strecken, sondern gegenüber dem jetzigen Verfahren in Schritten vorziehen. Also – stark vereinfacht ausgedrückt – statt 20 Prozent Anpassung in drei Jahren gleich heute schon fünf Prozent und dann jedes Jahr weitere 5 Prozent, mit gleichem Endergebnis in drei Jahren, in kleineren Schritten. Solche Vorstellungen wurden indes schon viele Jahre vor dem Feuerpause-Abkommen der Großen Koalition zur PKV vorgetragen und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht mit klaren Worten abgelehnt.

Die PKV sollte nicht ihre Probleme der Politik zuschieben, um nichts tun zu müssen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „PKV hofft auf Kehrtwende in der Krankenvollversicherung”.

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Krankenvollversicherung · Private Krankenversicherung
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