6.9.2012 – Da war ich dann doch schockiert, als der „PKV-Gutachter“ in einem Leserbrief geschrieben hat, dass PKV-versicherte Selbstzahler die Möglichkeit hätten, sich gezielt in die USA zu begeben, um dort eine Transplantation durchführen zu lassen.
Das ist leider nicht so. Mal abgesehen davon, dass die meisten Tarife bei der Erstattung der ärztlichen Behandlung nur Teile der amerikanischen Honorare abdecken würden, gibt es noch eine weitere entscheidende Regelung:
Der Geltungsbereich der privaten Krankenversicherung (PKV) ist Europa. Das außereuropäische Ausland ist nur dann versichert, wenn es sich um eine Behandlung während eines vorübergehenden Aufenthalts handelt. Die zielgerichtete Behandlung im außereuropäischen Ausland ist in weit über 95 Prozent der Tarife nicht möglich.
Dass in Einzelfällen die PKV die Kosten für Flug, Unterbringung und Behandlung eines Patienten erstattet hat, ist durchaus möglich. Dies gilt aber auch für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV).
Außerhalb von Eurotransplantat gibt es auch in anderen Regionen Non-Profit-Organisationen, die die Verteilung der Spenderorgane organisieren. In den USA ist es Unos!
Es ist also schlichtweg sogar völlig falsch, wenn man behauptet, dass man einfach in die USA geht und dort gegen Geld ein neues Organ bekommt. Den ethischen Aspekt solchen Gedankegutes lassen wir mal völlig außer acht, weil es, wenn es möglich wäre, verwerflich ist!
Thorulf Müller
zum Leserbrief: „Vorteile für Privatversicherte hervorheben”.
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