25.10.2012 – Der §13 SGB V regelt die Kostenerstattung, allerdings ist die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wie auch die private Krankenversicherung (PKV) eine Versicherten-Gemeinschaft und somit ein wichtiges soziales System unserer Gesellschaft. Die PKV bietet in den wichtigen Absicherungspunkten keine anderen Leistungen, sondern je nach Tarif bessere.
Dank der Politik wurde die PKV in den letzten Jahren stets in die Enge getrieben und zum Beispiel mit zusätzlichen Altersrückstellungen bedacht, welche für die GKV nicht gelten. Hier hat man stets die Leistungen gekürzt, was gerade beim Zahnersatz für die GKV-Versicherten deutlich zu spüren war.
Die PKV ist in jedem Fall gerechter, weil jede Person nach individuellem Risiko versichert wird, wobei die GKV eine wichtige gesellschaftliche Grundabsicherung bietet.
Für mich stellt sich aber die Frage, mit welcher Berechtigung unzählige Ersatzkassen und Betriebskassen am Markt sind und der AOK Konkurrenz machen dürfen. Dieses System kostet Unmengen an Verwaltung bei nahezu identischer Leistung der einzelnen Kassen. Wenn man hier die GKV auf die AOK reduziert, wäre das Gesundheitssystem um einiges kostengünstiger zu finanzieren.
Die PKV hat ihre Berechtigung und wer die PKV abschaffen möchte, kann bereits heute mit Klagen der Versicherten in nicht unbeträchtlichem Maß rechnen. Ich lasse mir zumindest meine Wahlfreiheit und meine Altersrückstellungen seitens der Politik nicht einfach streichen.
Die PKV gehört ganz im Gegenteil gestärkt, weil sie das System durch Gerechtigkeit entlastet.
Hans-Jürgen Kaschak
zum Leserbrief: „PKV bietet nicht bessere, sondern andere Leistung”.
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