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Pflicht zur Solidargemeinschaft im Bundestag gesetzlich regeln

14.7.2017 – Auch „Beamte, Selbstständige und Freiberufler” können schon heute der GKV beitreten. Sie verzichten meist wegen schlechterer Leistungen und höherem Beitrag darauf.

Unsere EX-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt einmal, dass sie „ als ehemalige Beamtin sich ja habe privat versichern müssen” und deshalb nicht Mitglied der „Solidargemeinschaft der GKV-Versicherten” sei. Ich habe ihr Hilfe beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) (3. Klasse / Höchstbeitrag) angeboten. Sie hat darauf verzichtet.

Solange nicht die Pflicht zur Solidargemeinschaft im Bundestag gesetzlich geregelt wird, solange wird es diese Solidargemeinschaft nicht geben. Und die Mehrheit unserer Abgeordneten ist privat versichert – und möchte es bleiben! Ach ja – Wasser predigen und Wein trinken Volker.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Mehrheit der Deutschen ist für eine Bürgerversicherung”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Bürgerversicherung · Gesetzliche Krankenversicherung
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