Paradebeispiel für den Unterschied zwischen Theorie und Praxis

14.7.2017 – Man kann es ja mittlerweile nicht mehr lesen. Seit nunmehr annähernd 30 Jahren nehme ich Vergleiche von Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen zur Kenntnis, bei denen vor allem eins auffällt – die Wiederholungsphrasen und ständig wechselnden Bewertungsschwerpunkte. Gesellschaften, die bis vor zehn Jahren permanent in den Top Ten erschienen, finden sich nun weit unten.

Tatsache ist doch zunächst, das alle Tarife einer Genehmigungspflicht unterliegen und damit überhaupt kein Sündenbock gesucht werden muss. Einzig interessant bleibt das Annahmeverhalten der Versicherer. Wir wissen alle, das praktisch jeder zweite BU-Antragsteller ab 15 Jahre schon krankheitsbedingte Vorschäden hat und dies häufig zu Ablehnungen,Risikoausschlüssen oder sonstigen Erschwerungen führt.

Mit diesem Problem muss sich der Makler vor allem in seiner Alltagsarbeit auseinandersetzen und nicht unbedingt mit der übertriebenen Selektion von Versicherungsleistungen, die einen sowieso recht hohen Durchschnittsstandard der BU-Tarife darstellen.

Und die neue Berufsgruppeneinstufung, die leider stark unterschiedlich von den Versicherern umgesetzt wurde, sorgt zudem für enorme, ja manchmal unverständlich hohe Beitragsunterschiede, so dass auch auch über dieses Kriterium vorrangig Platzierungs-Entscheidungen getroffen werden müssen. Ein Paradebeispiel für den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.

Dietmar Rausch

vkr-Versicherungsmakler@t-online.de

zum Artikel: „Nur jeder zweite BU-Tarif erfüllt den Marktstandard”.

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