Ordentliche laufende Provision vergüten

29.10.2012 – Viel sinnvoller, als beim Wechsel überhaupt keine Provision zu vergüten, wäre es, die zulässige Höchstprovision auf maximal zwei Monatsbeiträge abzusenken und dafür eine ordentliche laufende Provision zu vergüten.

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Dadurch würde eine seriöse, auf Nachhaltigkeit angelegte Beratung gestärkt. PKV-Hopping zur Provisionsmaximierung wäre da deutlich weniger interessant. Zugleich würde es auch interessanter, Verträge in die Betreuung zu übernehmen.

Gerhard Jüttner

gerhard@juettner.name

zum Artikel: „Welche Gesellschaften am meisten umdecken”.

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