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Ohne entsprechenden Hinweis schnell zum Haftungsfall

31.10.2014 – Wir hatten in unserem Kundenkreis hier in Halle vor zwei Jahren einen ähnlichen Fall mit demselben Ausgang. Wir standen damals als Makler aufseiten des Hausbesitzers beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung.

Der Geschädigte hatte auch nur eine „Billig-Kasko” ohne Mitversicherung von Dachlawinen im Internet abgeschlossen. Ein Makler hätte hier sonst auch schnell einen Haftungsfall gehabt, wenn er den Hinweis auf eine solche Versicherungs-Möglichkeit nicht dokumentiert hätte.

Spätestens seit dieser Erfahrung sind unsere Kfz-Protokolle um einen weiteren Punkt umfangreicher, aber auch der Durchdingungsgrad mit hochwertigeren Kaskodeckungen hat sich unter anderem wegen solcher Beispiele bei unseren Kunden erhöht.

Andreas Reissaus

reissaus@gmx.de

zum Artikel: „Wenn eine Dachlawine einen PKW beschädigt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Haftpflichtversicherung · Pkw
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