1.7.2016 – Wenn man die von Prof. Matthias Beenken vor einiger Zeit erhobenen Gewinngrößen der Makler zur Kenntnis genommen hat, erkennt man, dass es sich bei den Maklern überwiegend um eigentlich nicht existenzfähige Vermittler handelt, die durchaus schutzbedürftig im Sinne der Sozialversicherungs-Pflicht sind. Wenn das Urteil dazu beiträgt, dass diese (und auch sehr viele scheinselbstständige Ausschließlichkeits-Vertreter) sich als Arbeitnehmer behandeln lassen müssen, ist das sozial sehr sonnvoll.
Klaus Marquardt
zum Leserbrief: „Justiz und Politik haben die Lufthoheit übernommen”.
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