Ob Provision oder Honorar, ist nicht maßgeblich

21.4.2017 – Auch durch immerwährendes Wiederholen wird die These, dass bei Provisionen die Interessen des Vermittlers im Vordergrund stehen und bei Beratungshonoraren die des Kunden, nicht richtiger. Wie viele unsinnige Beratungsstunden wohl abgerechnet werden, wenn der bösmeinende „Berater” noch ein paar Honorare am Monatsende generieren mus?

Ob Provision oder Honorar, ist gar nicht maßgeblich. Wichtig sind die Qualifikation, die Reputation und die Haftung desjenigen, der Kunden berät. Ob Qualifikation und Haftung bei den Verbraucherschützern immer gegeben sind?

Tobias Maack

tobiasmaack@outlook.com

zum Artikel: „Verbraucherschützer drängen erneut auf Provisionsverbot”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Provision · Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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