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Ob eine Vereinbarung vor Gericht Bestand hätte?

24.2.2017 – Ob die Vereinbarung einer – nach Ansicht des Referenten zumutbaren – Quote von 20 Prozent vor Gericht Bestand haben wird, erscheint bei geringeren Einkommen zweifelhaft. Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) ist nicht die Differenz der erzielten Einkommensbeträge maßgeblich, sondern ob dem Versicherten weiterhin die finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die die Aufrechterhaltung des in gesunden Tagen durch den früheren Beruf erreichten Lebensstandards ermöglichen. (Siehe BGH Urteil vom 7. Dezember 2016 – IV ZR 434/15, r+s 2017, 87 mit Anmerkung Rogler)

Dr. Ulf Hoenicke

ulf.hoenicke@t-online.de

zum Artikel: „Tipps gegen Haftungsfallen bei der Vermittlung von BU-Policen”.

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