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Nutzung von unsicheren Datenverbindungen

25.8.2015 – Das Urteil des Finanzgerichts folgt dem Gesetz, nicht den Grundsätzen der Datensicherheit. Man muss wissen, dass die allgemein übliche Übertragung der Daten mittels Schlüsseldatei des Elster-Portals die Anforderungen an die Datensicherheit nicht erfüllt. Der Manipulation sowie dem Datenklau sind Tür und Tor geöffnet.

Dem zuständigen Landesamt in Bayern sind diese Mängel bekannt, sie werden jedoch vorsichtshalber nicht zur Kenntnis genommen. Die Unsicherheit ist darin begründet, dass das Protokolliersystem des Portals mit der Schlüsseldatei nicht zuverlässig funktioniert. Dadurch werden Manipulationen möglich. Wir empfehlen deshalb seit einiger Zeit, das Elster-Portal nur mit einer Smartcard (qualifizierte elektronische Signatur) zu nutzen. Dieser Zugang wurde in den letzten Monaten optimiert und funktioniert nun zuverlässig.

Die Frage, die sich eigentlich das Gericht stellen müsste, ist, ob unsichere Datenverbindungen, die dem Datenschutz nicht genügen, aufgrund eines Gesetzes genutzt werden müssen. Oder ob die nicht unerheblichen Aufwendungen für eine elektronische Signatur (circa 300,00 Euro) verlangt werden können. In diesem Falle eigentlich nicht.

Rainer Stieber

rainer.stieber@mindtrace.de

zum Artikel: „Rechtsstreit um elektronische Steuererklärung”.

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