Nutzen einer privaten Beratung ist zweifelhaft

26.5.2016 – Wie steht es um die Haftung des Maklers, wenn er gesetzliche Krankenkassen anbietet? Ist er durch diese ausreichend geschult? Hat er auf diesem Marktsegment ausreichend Kenntnis, um einem Kunden eine bestimmte Krankenkasse empfehlen zu können? Oder ist sein einziges Kriterium der Beitrag? Ist das wirklich eine zusätzliche Einnahmequelle?

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Beratung des Kunden und Ermittlung seiner Krankengeschichte, prüfen der Übereinstimmung der Vorfälle mit der Absicherung durch die aktuelle Kasse und so weiter kosten Zeit und damit Geld. Dazu die Anfrage bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ob die Beratung und Vermittlung einer gesetzlichen Kasse gedeckt ist.

Fazit aus meiner Kenntnis: Aufwand und Verdienst stehen in keinem Verhältnis und der Nutzen einer privaten Beratung für den Kunden durch einen im Zweifel Unkundigen ist ebenfalls mehr als gering und völlig unnötig. Der Kassenwechsel als Grund und Mittel zum Platzieren weiterer Produkte aus dem privaten Geschäft dürfte vielleicht einmal ein Gericht interessieren. Besonders, wenn der Kunde mit einer Leistung der neuen gesetzlichen Kasse nicht einverstanden ist.

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Neue Vertriebshilfen für Makler und Ausschließlichkeit”.

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