Nur mit einer gesetzlichen Gebührentabelle

9.1.2012 – Courtagen und Provisionen sind Bestandteile einer Mischkalkulation. Nur so ist eine sachgerechte, qualifizierte Beratung im Bereich des privaten (Sach)geschäfts überhaupt möglich.

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Die Untergrenze für ein unternehmerisches Auskommen, mit diesem Grad der Verantwortung und Haftung, liegt bei vernünftiger Kalkulation aller (Versicherungs- und sonstiger) Kosten bei 150 bis 200 Euro pro Stunde. Soll der Kfz-Versicherungs-Einsparer das jährlich aufwenden, damit seine Kfz-Versicherung nicht 15 Euro teurer wird?

Egal, wie oft das bestritten wird: der kleine Privatkunde bleibt dann auf Internet-Vergleiche reduziert. Das ist keine Beratung. Jeder Berater, der glaubt, billiger hinzukommen, ist spätestens in einem halben Jahr verhungert. Rechnungsstellung bedeutet ja leider nicht gleichzeitig Geldeingang, sondern bei wenigstens 15 bis 20 Prozent Warten auf den Lohn, Mahnen, Klagen, Prozessieren. Auch das kostet Geld!

Wenn Honorarvereinbarung neben den schon bestehenden circa 120 zugelassenen Versicherungsberatern in Deutschland, dann nur mit einer gesetzlichen (auskömmlichen und einklagbaren) Gebührentabelle. Alles andere sind totgeborene Kinder.

Karl Vogt

karl.vogt@wbv-vogt.de

zum Artikel: „Neuer Angriff auf die Provisionsberatung”.

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